Was bedeutet es, wenn im Zusammenhang mit der Entsorgung von Müll von einem „Gebührenhaushalt“ gesprochen wird? Nun, anders als im „allgemeinen Haushalt“ dürfen hier nur die tatsächlichen Kosten einer Leistung auf die Leistungsempfänger umgelegt und als Gebühren erhoben werden. Windeln gehören zum Restmüll. Deren Entsorgungskosten wurden bislang auf alle Gebührenzahlenden umgelegt. Die Entsorgung war nicht „kostenlos“, sondern die Kosten nur unsichtbar. Nun darf dieses Verfahren nicht mehr angewandt werden. Es müssen Gebühren nach dem Verursacherprinzip erhoben werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass bei 50.000 € Kosten und bei 5000 Windelsäcken pro Jahr dann Kosten von 10 € pro Sack entstehen.
Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Verhandlungen zum „allgemeinen Haushalt“ der Gemeinde, möchte die CDU Lösungen finden, wonach eventuell aus diesem heraus Kosten für die Entsorgung übernommen werden könnten. Dabei muss geschaut werden, wo ggf. Kompromisse nötig sind. Sei es eine kostenlose Extra-Restmülltonne oder zentrale Windelsackcontainer für die möglichst gebührenfreie Entsorgung wie beispielsweise in Wiehl oder Wipperfürth. Es müssen praktische Lösungen her, die auch z.B. für pflegende Angehörige von lebensälteren Menschen annehmbar sind.